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Die Arbeit untersucht die Frage, ob der baurechtliche Bestandsschutz personenunabhängig besteht mit der Folge, daß ein Wechsel in der Person eines Nutzers die Fortdauer des Bestandsschutzes nicht beeinflußt. Im Rahmen dieser Untersuchung stehen die Rechtsgrundlagen des Bestandsschutzes im Vordergrund. Zum einen kann die einer Grundstücksnutzung zugrunde liegende Baugenehmigung einen verwaltungsrechtlichen Bestandsschutz begründen. Dieser besteht personenunabhängig, weil die Baugenehmigung auch für und gegen einen Nutzungsnachfolger gilt. Zum anderen kann Art. 14 GG einen verfassungsrechtlichen Bestandsschutz begründen. Da dieser das Ergebnis einer auf den Einzelfall abstellenden Verhältnismäßigkeitsprüfung ist, kann er nur in Abhängigkeit vom gegenwärtigen Nutzer ermittelt werden.