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Viele Verbundgruppen des Handels möchten ihren Mitgliedern Franchisesysteme oder ähnliche gemeinsame Vermarktungsaktivitäten anbieten oder tun dies bereits. Dadurch können bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber den großen zentralgesteuerten Filialunternehmen kompensiert werden. Dies geschieht mit Hilfe eines Geflechts von Vertikal- und Horizontalabsprachen. Auf dieses Vertragsgeflecht können sowohl die kartellrechtlichen Regeln für vertikale als auch für horizontale Vereinbarungen Anwendung finden. Die Arbeit befasst sich im Bereich des deutschen Kartellrechts schwerpunktmäßig mit der Anwendbarkeit des § 1 GWB. Für das Eingreifen des Kartellverbots kommt es entscheidend darauf an, inwieweit die Vereinigung sich von ihren Mitgliedern verselbständigt hat. Im europäischen Kartellrecht liegt das Hauptgewicht der Arbeit auf der Freistellungsmöglichkeit nach der Gruppenfreistellungsverordnung der EG-Kommission für Vertikalvereinbarungen (GVO 2790/99), die auf Verbundgruppenfranchising ausdrücklich Anwendung findet.