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Die Vereinbarkeit von universellen Menschenrechten und islamischem Recht wird vielfach pauschal verneint. Am Beispiel der Frauenrechte geht Sina Fontana der Frage nach, ob es strukturell möglich ist, die sich aus den internationalen Menschenrechtsabkommen ergebenen Verpflichtungen auch in solchen Ländern in das nationale Recht umzusetzen, die eine vom islamischen Recht geprägte Rechtsordnung aufweisen. Ausgehend von dem islamischen Menschenrechtsverständnis wird aufgezeigt, ob das Agieren der islamisch geprägten Staaten im internationalen Menschenrechtsdiskurs ein Bekenntnis zu den internationalen Menschenrechten und einen grundsätzlichen Umsetzungswillen erkennen lassen. Anhand einer Betrachtung ausgewählter Staaten untersucht die Autorin, inwieweit diese die Interpretationsoffenheit der islamischen Rechtsdogmatik nutzen, um eine menschenrechtskonforme Anpassung der Scharia vorzunehmen.