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Die europäische Bürgerschaft bereitet der rechtswissenschaftlichen Analyse wie der politischen Theorie gleichermaßen Kopfzerbrechen. Verbreitet ist der negative Abgleich zwischen Unionsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit. Er führt aber kaum über das tautologische Ergebnis hinaus, die Unionsbürgerschaft sei keine Staatsangehörigkeit, weil die Union kein Staat sei. Auch eine Deutung der Unionsbürgerschaft als menschenrechtlich-universeller Status bleibt negativ staatsfixiert. Christoph Schönberger analysiert die Unionsbürgerschaft hingegen im Lichte föderaler Erfahrung. Im Vergleich mit Entstehung und Struktur der Bundesangehörigkeit in den Vereinigten Staaten, der Schweiz und Deutschland erweist sich die doppelte Zugehörigkeit des Unionsbürgers zu Mitgliedstaat und Union keineswegs als Sonderphänomen der europäischen Integration, sondern als fragile Normalität eines jeden Bundes.