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Beate Gsell behandelt einen der umstrittensten Problemkreise der Produzentenhaftung: den deliktsrechtlichen Schutz des Eigentums an Sachen, die Gegenstand des Produktionsprozesses sind. Zunächst werden die sogenannten 'Weiterfresserschäden' untersucht. Es handelt sich um Fälle, in denen eine fehlerhaft hergestellte Sache erworben wird, die sich anschließend infolge des Fehlers selbst beschädigt oder zerstört. Weiter werden die Fälle, in denen Material vergeudet wird, weil man es zur Herstellung einer fehlerhaften Endsache verwendet, analysiert. Schließlich wird das Verhältnis der deliktsrechtlichen Haftung zur vertragsrechtlichen Gewährleistung untersucht. Dabei zeigt sich, daß ein freies Nebeneinander von delikts- und vertragsrechtlicher Haftung keine Aushöhlung der vertragsrechtlichen Haftungsgrenzen bewirkt.