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Für den Juristen des 20. Jahrhunderts war "Sonderrecht" vor allem ein rechtssystematisches Ärgernis, für das 19. Jahrhundert Ausdruck des auf Ungleichheit aufgebauten Ordnungsmodells des Ancien Regime. Vielleicht hat sich die Forschung auch deswegen dem frühneuzeitlichen Sonderrecht kaum gewidmet. Doch blickt man in die Bibliotheksbestände, so findet man eine Fülle von Titeln zu den verschiedensten "iura singularia" oder "privilegia" - von Armen und Kranken, Kaufleuten und Klerikern, Greisen und Gelehrten. Eine wichtige Gruppe waren die "miserabiles personae", zu denen man schon stets alte Menschen und bald auch die Indianer zählte; dem auf eine konstantinische Konstitution zurückgehenden und vor allem im mittelalterlichen Kirchenrecht rezipierten Terminus wird sogar eine herausragende Bedeutung bei der Konfiguration eines rechtlichen Status der indigenen Bevölkerung in der Neuen Welt zugewiesen. Dieses Buch rekonstruiert den Gebrauch des Sonderrechtsprinzips in der gelehrten und interpretiert ihn im Licht der besonderen frühneuzeitlichen Wissenschafts- und Rechtskultur.