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Die umfassenden Praxiserläuterungen zu Sicherheitsanforderungen an Schießstätten Zweck des Waffenrechts ist die Gewährleistung der Sicherheit auf Schießstätten für Schützen, Besucher und in der näheren Umgebung die Allgemeinheit. Dazu hat der Gesetzgeber Schießstandrichtlinien veröffentlicht, die dem Stand der Technik entsprechen müssen, es aber seit Jahren nicht in allen Teilen tun. Bei Nichtbeachtung des Stands der Technik verlassen Geschosse die Schießstätte und können Menschen verletzen. Während wichtige Teile fehlen, sind unzulässige Anforderungen enthalten, nämlich bloße Sportnormen (etwa für Olympiaqualifikationen), die nicht sicherheitsrelevant sind. Deren Einhaltung zu fordern, übersteigt die Kompetenz der Waffenbehörden. Die formelle Beachtung der Schießstandrichtlinien reicht nicht aus und kann sogar rechtswidrig sein. Die maßgeblichen Sicherheitsanforderungen für Schießstätten werden deshalb eingehend erläutert. Hervorzuheben sind: Definition und Angrenzung der einzelnen Schießstätten Voraussetzungen zum Betreiben von Schießstätten Stand der Technik Bestandsschutz Betreiberpflichten Schießstandrichtlinien Sachverständigengutachten/-auftrag Sicherheitstechnische Prüfung Weitere gesetzliche Vorgaben, etwa aus Baurecht, Umweltrecht und Arbeitsschutz werden einbezogen.