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Zum Werk In einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten ist der Rechtsweg schon in der Berufungsinstanz ausgeschöpft. Es gilt das Sinnbild des "blauen Himmels" über dem OLG (usw.). Eine Revision gegen Berufungsurteile ist, sofern das Berufungsgericht die Revision nicht ausdrücklich zugelassen hat, in den meisten Verfahrensordnungen nämlich nur im Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Revisionsgericht erreichbar. Diese Neuerscheinung befasst sich eingehend mit dem Recht der Nichtzulassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt der Darstellung steht die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO im Zivilprozess. Daneben werden aber auch die Besonderheiten der Nichtzulassungsbeschwerde in arbeits-, sozial, verwaltungs- und finanzgerichtlichen Verfahren erläutert. Vorteile auf einen Blick - Revision oft nur mit Nichtzulassungsbeschwerde möglich - eine "weitere Instanz" für den Mandanten gewinnen - behandelt auch arbeits-, sozial-, verwaltungs- und finanzgerichtliche Verfahren Zielgruppe Für alle Rechtsanwälte.