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Die Europäische Union hat insbesondere seit 1996 Richtlinien und Verordnungen zur Förderung von mehr Wettbewerb im Elektrizitätsbinnenmarkt erlassen, deren Umsetzung von den Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung länderspezifischer Gegebenheiten zu erfolgen hat. In der aktuellen gültigen Richtlinie wird den Mitgliedsstaaten zwar vorgeschrieben eine Regulierungsbehörde einzurichten, die Ausgestaltung des Regulierungsverfahrens bleibt aber Ländersache. Die Qual der Wahl führte in Deutschland zum Stillstand. Es sei hier vorweggenommen, dass die deutsche Politik es versäumt hat, die von der Europäischen Union vorgegebenen Richtlinien zur Regulierung von Stromnetzen fristgemäß bis zum 1. Juli 2004 durch eine entsprechende Gesetzgebung umzusetzen. In der aktuellen Situation wird das neue "Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" als Umsetzung der europäischen Vorgaben mit einem Jahr Verspätung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2005 rechtskräftig. Die politischen Akteure waren sich in der Ausgestaltung der neuen Regulierung zur Senkung von Netznutzungsentgelten uneinig. §Der Netzregulierung kommt eine Schlüsselrolle bei der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes zu mehr Wettbewerb zu. Der betroffene Markt untergliedert sich in die Teilmärkte Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Vertrieb von elektrischem Strom.