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Menschenrechte spielten in der internationalen Entwicklungspolitik lange Zeit keine zentrale Rolle. In den letzten Jahren hat sich dies geändert. Vieles bleibt jedoch unklar und umstritten: Wie weit ist beispielsweise die Bindung von Hilfeleistungen an Menschenrechtsfragen sinnvoll und zulässig? Wie können Geberstaaten Menschenrechte im Empfängerstaat fördern? Das Werk befaßt sich mit der völkerrechtlichen Perspektive dieser Fragen. Die Autorin stellt zunächst dar, warum und wieweit menschenrechtliche Standards internationale Gültigkeit haben und wo die entwicklungspolitische Praxis heute menschenrechtliche Konzepte berücksichtigt. Sie beschreibt im weiteren die Gründe, die für eine Integration menschenrechtlicher Anliegen in die Entwicklungszusammenarbeit sprechen. Schließlich lotet die Autorin die Bedingungen und Grenzen aus, die der Geberstaat dabei zu beachten hat. Das Buch richtet sich an alle, die an entwicklungspolitischen und an menschenrechtlichen Fragen interessiert sind. Die Autorin verfügt als ehemalige Mitarbeiterin der Sektion Menschenrechte des schweizerischen Außenministeriums über praktische Erfahrung in der internationalen Menschenrechtspolitik.