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Die Rezeption des in den USA entwickelten Shareholder Value-Konzepts durch Vorstände deutscher Aktiengesellschaften als Maßstab ihres Leitungshandelns wirft die Frage nach der aktienrechtlichen Kompatibilität dieses Konzepts auf. Der Autor geht dieser Frage nach, indem er aus dem Shareholder Value-Konzept abgeleitete Handlungsmaximen dem zur Konkretisierung des Leitungs-ermessens und der Haftungsmaßstäbe des Vorstands herangezogenen Unternehmensinteresse gegenüberstellt. Eine fallgruppenbezogene Untersuchung ergibt eine gegenüber dem Unternehmensinteresse erhöhte Operationalisierbarkeit, die aber bei komplexen Interessenlagen auf konzeptimmanente Grenzen stößt. Das Shareholder Value-Konzept wird abschließend in den Kontext gegenwärtig diskutierter Corporate Governance-Grundsätze gestellt, mit deren Zielaussagen und Selbstverpflichtungscharakter es im Einklang steht.