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Der Verfasser widmet sich einem der umstrittensten Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: dem Verhältnis zum arbeitsrechtlichen Bestandsschutz. Der Gesetzgeber hat in Paragraf 2 Abs. 4 AGG Kündigungen vom Anwendungsbereich des AGG ausgenommen und damit die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien im Kündigungsschutzrecht der Rechtsprechung überlassen. Ausgehend von einer fundierten Analyse der Grundlagen sowohl des Antidiskriminierungs- als auch des Bestandsschutzrechts zeigt der Autor, dass Paragraf 2 Abs. 4 AGG nicht - wie vielfach angenommen - schlicht unanwendbar ist, und untersucht dann alle relevanten Gebiete des materiellen Kündigungsschutzrechts auf ihre Vereinbarkeit mit den Richtlinienvorgaben. Wo Änderungen notwendig sind, entwickelt er praxistaugliche Lösungsvorschläge; er belegt aber auch, dass wichtige Instrumente des Bestandsschutzes - wie etwa die Sozialauswahl - mit geringen Modifikationen den Anforderungen des Antidiskriminierungsrechts standhalten.