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Kommunale Gesundheitskonferenzen werden derzeit als ein aussichtsreiches Programm zur Behebung von gesundheitlichen Versorgungsdefiziten diskutiert. Wenn die Beteiligten ihre Kenntnisse auf der örtlichen Ebene zusammenführen und durch abgestimmte Maßnahmen handeln, lassen sich - so die Erwartung - Nachteile des gegliederten Systems überwinden. Aufgaben, Befugnisse und Organisation Kommunaler Gesundheitskonferenzen werfen allerdings verfassungs- und kommunalrechtliche Fragen auf: Die Gesetzgebungskompetenz der Länder ist auf einem Gebiet, das der Bund durch eine sozialrechtliche Gesetzgebung weitestgehend beherrscht, zu präzisieren. Die Befugnisse koordinierender Institutionen gegenüber den Sozialversicherungsträgern und öffentlich-rechtlich organisierten Leistungserbringern sind zu bestimmen. Die staatliche Rechtsetzung über den kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst ist an der kommunalrechtlichen Autonomie zu messen. Das Werk untersucht diese Fragen und zeigt, daß Kommunale Gesundheitskonferenzen durch Landesrecht errichtet werden können.