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Leistungen Dritter prägen das Wirtschaftsleben: Händler bitten Hersteller, an Abnehmer auszuliefern, Gesellschaften erfüllen oder besichern Verbindlichkeiten konzernverbundener Unternehmen, Banken kommen Zahlungsaufträgen von Kontoinhabern nach. Diese alltägliche Vielgestaltigkeit macht sie für das Insolvenzanfechtungsrecht bedeutsam, sie bilden gar den Prüfstein seiner Dogmatik. Florian Bartels systematisiert ihre Formen und trennt dabei in die drei Verhältnisse zwischen Forderungsschuldner, -gläubiger und Leistendem. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Anfechtung richtet er an dieser Struktur aus. So können sich in der Insolvenz des Dritten Schuldner und Gläubiger oder in der des Schuldners Dritter und Gläubiger der Anfechtung ausgesetzt sehen. Es gilt, dieses Beziehungsgeflecht zu entwirren, etwa um bei der Insolvenz von Drittem und Schuldner eine 'doppelte' Inanspruchnahme des Gläubigers zu verhindern.