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Im deutschen Zivilprozessrecht hat nach wie vor jede Partei das Tatsachenmaterial zu beschaffen, das zu einer f?r sie g?nstigen Entscheidung f?hrt. Die nicht oder nicht vollst?ndig informierte Partei kann diese Aufgabe gegebenenfalls nicht erf?llen und verliert in der Folge den Prozess. Eine wesentliche Ursache dieses Informationsproblems liegt darin, dass der Gegner in gewissem Umfang selbst steuern kann, welche Informationen die risikobelastete Partei ben?tigt, und zwar indem er wahrheitswidrig bestreitet. Wirksame Mechanismen gegen diesen Wahrheitsversto? existieren bislang nicht. Bei dem Versuch, die gr??ten H?rten des Informationsproblems abzumildern, hat sich im Lauf der Zeit eine un?bersichtliche und teils in sich widerspr?chliche Gemengelage von Regeln und Ausnahmen etabliert. Dem setzt die Untersuchung einen Entwurf f?r ein prozessrechtliches Aufkl?rungsmodell entgegen, das bei der Wahrheitspflicht der Parteien ansetzt und dem Gegner die Steuerungsm?glichkeit ?ber das Informationsproblem der risikobelasteten Partei entzieht.