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Im Mittelpunkt der Untersuchung steht das Verhältnis von individueller und kollektiver Zurechnung im Strafrecht. Auf der Basis eines a priori individuell verstandenen Zurechnungsmodells wirkt die Verknüpfung mit kollektiven Sinnanteilen auf den ersten Blick widersprüchlich. Über eine Zusammenschau von strafrechtshistorischen Entwicklungen, strafrechtstheoretischen und protostrafrechtlichen Grundlagen sowie über eine Einbeziehung verschiedener Kriminalitätsebenen (Mikro-, Makro- und Mesokriminalität) überprüft Katharina Krämer das Individualstrafrecht hinsichtlich der Integrationsfähigkeit kollektiver Strukturen. Ein ganzheitliches Zurechnungsmodell, verstanden als ein Netzwerk aus mehreren Grundgedanken im Sinne einer Verantwortungsmatrix, die sowohl eine individuelle als auch kollektive Zurechnung ermöglicht, ist danach unumgänglich.