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Frank Spohnheimer zeigt auf, dass die Integration des Schiedsspruchs in die Rechtsordnung auf der Grundlage eines antezipierten Legalanerkenntnisses in § 1055 ZPO erfolgt. Hiervon ausgehend untersucht er, welche prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten die Rechtsordnung den Parteien und dem Schiedsgericht in einem Schiedsverfahren zugesteht und wo die Grenzen liegen, bis zu denen sie bereit ist, einen Schiedsspruch dauerhaft einem gerichtlichen Urteil gleichzustellen. Der Schwerpunkt liegt dabei zum einen auf der Verfahrensvereinbarung der Parteien, zum anderen auf der Gewährung rechtlichen Gehörs. Die Rüge, das Schiedsgericht habe den Parteien nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt, spielt in der Praxis im Aufhebungs- und Vollstreckungsverfahren eine große Rolle. Der Autor zeigt grundlegende Wertungen auf und entwickelt handhabbare Regeln für die Praxis.