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Mit der Debatte um das Zuwanderungsgesetz ist ein in der deutschen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft bisher wenig beachtetes Problemfeld in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt: frauenspezifische Verfolgung. Mit dem zunehmenden Bewusstsein gegenüber Menschenrechtsverletzungen an Frauen stellt sich auch die Frage nach der Asylanerkennung frauenspezifischer Verfolgungsschicksale. Die Arbeit will einen Beitrag dazu leisten, die Diskussion in Deutschland voranzubringen. Untersucht wird die materielle Anerkennung frauenspezifischer Verfolgung als Asylgrund in Deutschland, Frankreich, den USA und Kanada. Ausgehend von den wichtigsten Formen geschlechtsspezifischer Verfolgung wie etwa Genitalverstümmelung, geschlechtsspezifischer Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften und Vergewaltigung, wird die unterschiedliche Rechtspraxis in den untersuchten Ländern dargelegt und verglichen. Argumentationslinien aus den anderen Ländern werden so auch für den deutschen Rechtskreis fruchtbar gemacht. Die Arbeit richtet sich an RichterInnen und RechtsanwältInnen, die mit geschlechtsspezifischer Verfolgung zu tun haben, sowie an jeden, der sich für dieses Thema interessiert.