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Sind Kinder, Behinderte und alte Menschen der medizinischen Forschung schutzlos ausgeliefert? Welche gesetzlichen und außergesetzlichen Schutzbestimmungen sind auf die biomedizinische Forschung mit solchen Personen anwendbar? Darf ein Dritter für eine nichteinwilligungsfähige Person die Einwilligung in eine Forschungsuntersuchung erklären oder handelt es sich dabei um eine so höchstpersönliche Entscheidung, dass sie von vornherein keiner anderen Person überlassen werden kann? Die Untersuchung greift diese Fragen auf und zeigt, dass Forschung mit nichteinwilligungsfähigen Personen bei Einhaltung strenger Schutzkriterien zulässig sein kann. Der Autor berücksichtigt die in Deutschland bestehenden spezialgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, geht aber auch auf nationale und internationale Stellungnahmen, Richtlinien und Empfehlungen sowie auf die Menschenrechtskonvention des Europarats zur Biomedizin ein.