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Die Arbeit untersucht die vertragstypologische Zuordnung des Know-how-Vertrages zu den Vertragstypen des BGB. Ausgehend von einem Know-how-Begriff, der technische Kenntnisse umfasst, die personenungebunden vermittelt werden können, behandelt sie befristete und unbefristete Know-how-Verträge. Die Analyse widmet sich der begrifflichen Erfassung, dem gesetzlichen Schutz und der Rechtsnatur des Know-hows. Es zeigt sich, dass das Know-how kein Immaterialgüterrecht ist, sondern dem Inhaber faktisch zugeordnet ist. Die vertragstypologische Einordnung ergibt, dass eine Erfassung als Lizenzvertrag ausscheidet. Die unbefristete Know-how-Vergabe ist als Kaufvertrag über einen sonstigen Gegenstand einzuordnen. Der zeitlich befristete Know-how-Vertrag kann dagegen dem Pachtvertrag zugeordnet werden.