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Das Internationale Privatrecht der Bank- und Versicherungsverträge ist gegenwärtig in verschiedenen Rechtstexten enthalten. Das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht von 1980 erfasst neben den Bankverträgen nur einen Teil der Versicherungsverträge. Zum einen schließt das Internationale Privatrecht der Versicherungsrichtlinien diese verbleibende Lücke, zum anderen tun dies die Kollisionsnormen nationalen Ursprungs. Da die Rechtstexte bei der Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung verschiedene Konzepte verfolgen, zeichnet sich das geltende Internationale Privatrecht der Bank- und Versicherungsverträge durch einen Mangel an Kohärenz aus. Kolja Stehl stellt sich die Aufgabe, diese Inkohärenz zu überwinden und schlägt vor, de lege ferenda Bank- und Versicherungsverträge einer gemeinsamen kollisionsrechtlichen Regelung zu unterwerfen.