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In zwei Beschlüssen vom 22.6.1995 stellte das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Einheitsbewertung für Grundvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG für Zwecke der Vermögensteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Der gleichzeitig erteilten Aufforderung zu einer Reformierung kam der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 1997 nach. In der Arbeit werden die damit verbundenen Folgen auf verschiedene in der Vergangenheit bevorzugte Gestaltungen zur Übertragung privaten Grundbesitzes im Wege vorweggenommener Erbfolge untersucht. Der Autor bezieht neben den Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Einkommensteuer, die Grunderwerbsteuer sowie die Wohneigentumsförderung in seine Betrachtungen ein. Er kommt zu dem Ergebnis, daß alle untersuchten Übertragungsformen auch in Zukunft anwendbar bleiben.