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Die Schiedsvereinbarung ist Dreh- und Angelpunkt eines jeden Schiedsverfahrens. Boris Niklas untersucht ihre subjektive Reichweite, um zu bestimmen, wer aufgrund einer konkreten Schiedsvereinbarung Partei eines Schiedsverfahrens werden kann. Besondere Bedeutung kommt dabei der Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit zu, einem in der Praxis sehr häufigen aber immer noch mit vielen Unsicherheiten behafteten Phänomen. Der Autor erarbeitet die subjektive Reichweite von Schiedsvereinbarungen systematisch anhand der rechtlichen Beziehungen der Beteiligten. Dabei zeigt sich, dass dem vertraglichen und anspruchsmodifizierenden Charakter von Schiedsvereinbarungen stärker als bisher Rechnung zu tragen ist. Auf dieser Grundlage untersucht Boris Niklas schließlich mögliche Zustimmungserfordernisse - und Pflichten - bei der Einbeziehung Dritter in ein Schiedsverfahren.