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Im Rahmen der Psychotherapie geschieht es immer wieder, daß sich die Patientin in den Therapeuten «verliebt». Auf diese Übertragungsliebe darf sich der Therapeut nicht einlassen. Er muß abstinent bleiben. Bei einem Verstoß gegen den Abstinenzgrundsatz scheitert nicht nur die Therapie, sondern die Patientin erleidet auch erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob dieser Sachverhalt sexualstrafrechtlich erfaßt werden kann. Sie führt dabei zunächst in die psychotherapeutischen Grundlagen ein. Der rechtliche Hauptteil hat seinen Schwerpunkt in den Tatbeständen der Vergewaltigung und des Sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger, die auch nach Erlaß des § 174 c StGB (Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses) eigenständige Bedeutung haben können.