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In Deutschland hat das Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. Januar 2000 die Diskussion um den vorzugswürdigen Anknüpfungspunkt im deutschen IPR neu entfacht. Es wird untersucht, ob sich der Gesetzgeber als Folge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom Staatsangehörigkeitsprinzip im deutschen IPR abwenden sollte oder ob der Streit um den vorzugswürdigen Anknüpfungspunkt im deutschen IPR auch weiterhin zugunsten des Staatsangehörigkeitsprinzips zu entscheiden ist. Zugleich wird die Frage beantwortet, ob das Staatsangehörigkeitsprinzip und der Vorrang der deutschen Staatsangehörigkeit im Zuge der europäischen Entwicklungen noch zeitgemäß sind.