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In dieser Arbeit wird untersucht, inwieweit der Erblasser eines einzelkaufmännischen Unternehmens durch unternehmensrechtliche Fremdbestimmung, durch erbrechtliche Fremdbestimmung sowie durch Überführung des Unternehmens auf eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft unter Einschaltung eines Testamentsvollstreckers Vorsorge treffen kann, daß geeignete Unternehmensleiter auch außerhalb des Kreises der Erben gefunden werden können. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß dem Erblasser - allein unter gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet - mit der GmbH-Bar-Gründung durch einen Testamentsvollstrecker eine ausreichende Gestaltungsmöglichkeit zur Verfügung steht.