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Diese Arbeit zeichnet die Diskussion über die Rechtsentwicklung der Bestechungsdelikte seit dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 bis zum Korruptionsbekämpfungsgesetz von 1997 nach und untersucht die vom Gesetzgeber mehrfach vorgenommenen Rechtsänderungen vor allem im Hinblick auf die subjektiven Tatumstände. Ausgehend von der bis heute ungeklärten Frage nach dem geschützten Rechtsgut bestätigt der Autor anhand der Subsumtion von Fallbeispielen (Drittmittelforschung, Sponsoring) die von ihm aufgestellte These, dass unter den Tatbestand der Vorteilsannahme auch nicht strafwürdige Verhaltensweisen fallen und daher eine Korrektur durch den Gesetzgeber folgerichtig wäre. Der Autor verneint darüber hinaus die von ihm anschließend untersuchte Frage, ob das geltende Dienst- und Disziplinarrecht im Vorfeldbereich eigentlichen Korruptionsunrechts als rechtliche Alternative zu einer «strafrechtlichen Lösung» tauglich ist.