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Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurden im Rahmen des Kapitaltransfers von West- nach Ostdeutschland neue Maßstäbe bei der Vergabe von Beihilfen gesetzt. Gegenstand der Arbeit sind Beihilfen, die von der Treuhandanstalt bei dem Verkauf ostdeutscher Unternehmen gewährt worden sind, insbesondere durch Variationen bei Abfassung ihrer Kaufverträge. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Untersuchung auf der Auffindung «verdeckter» Beihilfevergaben. Der Autor wirft die Frage auf, ein wie großer Teil der hier vergebenen Beihilfen überhaupt Gegenstand einer Beihilfenaufsicht geworden ist. Um kreativ gewährte Beihilfen einer Kontrolle zugänglich zu machen, muß zuerst der Begriff «Beihilfe» weit gefaßt werden. Aus dem Phänomen Treuhandanstalt und den beobachteten Beaufsichtigungsmängeln sollten ordnungsrechtlich Konsequenzen in Deutschland und in der Europäischen Union gezogen werden.