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Anlaß der Arbeit war das zweite Pipeline-Embargo gegen die UdSSR im Jahr 1982, das die USA gegen den Willen der europäischen Staaten verhängten. Der dadurch innerhalb des westlichen Lagers vorprogrammierte Konflikt entzündete sich an der schuldvertraglichen Unterwerfung europäischer Unternehmen unter die US-amerikanischen Embargobestimmungen. Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit einer solchen Unterwerfung aus der Sicht des deutschen Privatrechts und stellt das Verhältnis zwischen der Rechtswahlfreiheit und den Eingriffsnormen dar. Um der Liberalität der Rechtswahlfreiheit Rechnung zu tragen, nimmt der Verfasser zunächst einen «eingriffsnorm-freundlichen» Standpunkt ein, schränkt die Wirkung der Eingriffsnormen anschließend aber wieder ein, indem er Grenzen für ihre Anwendung entwickelt. In diesem Zusammenhang spielt der umstrittene Art. 7 Abs. 1 des Europäischen Vertragsrechts-Übereinkommens eine wichtige Rolle.