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Im Jahr 2007 fand ein außergewöhnlich bedeutendes rechtspolitisches Gesetzgebungsvorhaben seinen Abschluss: die Reform des Rechtsberatungsrechts. Es hat nach den Worten der damaligen Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries, wie kaum ein anderes »im Mittelpunkt des kritischen Interesses der Öffentlichkeit gestanden«. Thomas Weber untersucht die Entstehungsgeschichte des 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetzes und die vorangegangene Reformdiskussion. Zudem analysiert er, weshalb das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz, das seit 1935 die Rechtsberatung in Deutschland regelte und antisemitische Ziele verfolgte, nach 1945 nicht aufgehoben wurde und wie es - zwischenzeitlich in Rechtsberatungsgesetz umbenannt - bis zu seinem Außerkrafttreten im Jahr 2008 angewandt wurde.