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Soziale Selbsthilfe gewinnt zunehmende Bedeutung als Komplement zur staatlichen und zur Verbandswohlfahrtspflege, die immaterielle Bedürfnisse nur beschränkt befriedigen können. Eine "Trägertrias" ist ein möglicher Ausweg aus der "Krise des Sozialstaates". Ein sozialpolitisches Konzept der Integration sozialer Selbsthilfe durch steuernde staatliche Förderung muß aber deren Eigenständigkeit und Vielfalt bewahren und darf nicht zu identitätsverändernden Ingerenzen führen. Die Arbeit unternimmt in diesem dogmatisch bislang kaum erforschten Gebiet eine rechtliche und systematisierende Umsetzung dieser Vorgaben. Öffentliche Selbsthilfeförderung ist danach Ausprägung eines grundrechtlich fundierten, materiellen Subsidiaritätsverständnisses. Sie kann auf zweierlei Art geschehen: als "gesetzesfreie", richtliniengesteuerte Vergabe freiwilliger Mittel oder als Trägerförderung nach dem SGB. Beide Varianten unterliegen - direkt oder analog - den sozialrechtlichen Geboten des Trägerpluralismus, der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und der Selbständigkeitsgarantie. Der Band zeigt ausführlich, welche Auswirkungen diese Vorgaben für die praktische Regelung der Förderung haben.