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Mit Urteil vom 20. Oktober 2011 erklärte der EuGH die deutsche Dividendenbesteuerungspraxis für europarechtswidrig. Im Zuge der Beseitigung der Unionswidrigkeit hat der deutsche Gesetzgeber mit 8b Abs. 4 KStG eine Regelung eingeführt, nach der von inländischen Körperschaften bezogene Dividenden aus Beteiligungen von weniger als 10 Prozent der Steuerpflicht unterworfen werden. Die vorliegende Arbeit legt jedoch dar, dass das Ziel einer unionsrechtskonformen Dividendenbesteuerung mit Einführung des 8b Abs. 4 KStG nicht vollständig erreicht wurde. Es wird aufgezeigt, in welchen Fällen sich ausländische Dividendenempfänger daher auf einen unionsrechtlichen Anspruch zur Erstattung der Kapitalertragsteuer berufen können. Eine umfassende Fallanalyse unterjähriger Beteiligungserwerbe beleuchtet den Nachbesserungsbedarf der Norm aus unionsrechtlichen Gesichtspunkten. Weiterhin wird dargelegt, in welchen Fallkonstellationen inländische Dividendenempfänger nach 8b Abs. 4 KStG sogar schlechter gestellt werden als ausländische Dividendenempfänger, was sich auch auf die Attraktivität Deutschlands als Holdingstandort auswirkt.