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Die Arbeit stellt dar, welche Regelungen in Frankreich und Deutschland sicherstellen, dass öffentliche und private Projekte vor ihrer Zulassung einer medienübergreifenden Prüfung der Umweltauswirkungen unterzogen werden (Umweltverträglichkeitsprüfung). Europäische Vorgaben wie die Richtlinie 85/337/EWG bezwecken zwar eine weitgehende Harmonisierung der jeweiligen Vorschriften. Die Arbeit macht jedoch deutlich, dass sich die Umsetzungskonzeptionen sowie die konkrete Handhabung der Prüfung in den beiden Staaten unterscheiden. Sie zeigt, dass diese Unterschiede durch verschiedenartige verwaltungsrechtliche Strukturen und Traditionen in den beiden Ländern bedingt sind. Ferner wird überprüft, welche Impulse das französische Recht für eine Fortentwicklung des nationalen Umweltrechts liefert.