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Der Verfasser untersucht im Rahmen seines Themas zwei Problemkreise: Zum einen die Frage nach dem mit der Nichtigkeitsklage des EWG-Vertrages angreifbaren Akt, der Entscheidung; zum anderen die Frage nach den Voraussetzungen, unter denen ein Gemeinschaftsbürger befugt ist, gegen einen solchen Akt im Wege der Nichtigkeitsklage vorzugehen. Dabei erfolgt die Untersuchung unter Einbeziehung des deutschen und des französischen Rechts, und zwar deshalb, weil in den bisher vorliegenden Arbeiten zum europäischen Recht häufig Bezug genommen wird auf die französische Rechtsprechung und Literatur zum recours pour excčs de pouvoir und gleichzeitig die Übernahme von Lösungen zur Anfechtungsklage des deutschen Verwaltungsrechts abgelehnt wird, ohne dass zuvor genauer untersucht worden wäre, worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Klagen bestehen.