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Die Rechtsform der GmbH ist von einem komplexen Interessengefüge der Gesellschafter geprägt, welches bei Eingriffen von außen aus dem Gleichgewicht geraten kann. Im Rahmen unterschiedlicher Konstellationen der Rechtsdurchsetzung Externer gegenüber der GmbH oder ihrer Gesellschafter einerseits, sowie bei Gesellschaftsinternen Streitigkeiten andererseits, treffen diese Interessen mit den Zwecksetzungen des Prozessrechts aufeinander. Einen sachgerechten Ausgleich herzustellen, bildet angesichts der Rechtsdurchsetzung und formalisierten Zwangsvollstreckung sowie dem dynamischen, häufig rechtsfortgebildeten GmbH-Recht ein starkes Spannungsfeld. Zahlreiche Berührungspunkte entstehen dabei sowohl bei der Rechtsdurchsetzung zur Realisierung von Ansprüchen Dritter, als auch bei gesellschaftsinternen Streitigkeiten. Besonders komplex und schwierig zu bewerten sind dabei die innergesellschaftliche Entscheidungsfindung und Willensbildung, namentlich im Bereich unternehmerischer Fragestellungen.