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Im Zuge der seit Jahrzehnten geführten Diskussion über die Juristenausbildung wird häufig angemerkt, dass die Ausbildung der Juristen in den juristischen Grundlagenfächern wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie sowie Rechtstheorie immer weniger wird und die Fächer bedeutungsloser werden. Da diese Aussagen meist unbelegt bleiben, geht David Sörgel der tatsächlichen Implementation der Grundlagenfächer in der deutschen Juristenausbildung der letzten 60 Jahre nach. Ausgangspunkt ist dabei zunächst die normative Implementation der Grundlagenfächer in den Ausbildungsordnungen und -gesetzen. Ausgehend davon untersucht der Autor das Lehrangebot in den Grundlagenfächern an ausgewählten Universitäten anhand der Vorlesungsverzeichnisse, um schließlich empirisch belegte Aussagen über die Relevanz der Fächer aus Sicht der Jurastudenten zu treffen.