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Die EheGVO ist am 1.3.2001 in den Mitgliedstaaten der EU (mit Ausnahme Dänemarks) in Kraft getreten, um u.a. die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung familienrechtlicher Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten zu beschleunigen und zu vereinfachen. Susanne Dornblüth setzt sich mit diesem Ziel auseinander und analysiert Verbesserungen und Schwachpunkte der Verordnung. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Verfahren und den Anerkennungshindernissen der EheGVO: Hier vergleicht sie systematisch die neuen Regelungen mit dem bislang erforderlichen Verfahren und den bisher geltenden Versagungsgründen nach staatsvertraglichem und autonomem Recht. Erörtert werden auch die bisher begrenzte Tragweite der EheGVO sowie ein Kommissionsvorschlag, der ihren Anwendungsbereich ausdehnen und eine kollisionsrechtliche Vereinheitlichung des Familienrechts auf europäischer Ebene vornehmen soll.