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Fernsehübertragungsrechte an Sportveranstaltungen werden zwischen Veranstaltern, Verbänden, Vermarktungsagenturen und Sendeanstalten zu teilweise bemerkenswerten Preisen gehandelt. Die rechtliche Qualifikation der Fernsehübertragungsrechte ist allerdings alles andere als eindeutig. RenĂ© Lochmann stellt die herrschende Konzeption in Frage, nach der die Einräumung von Fernsehübertragungsrechten eine schuldvertragliche "Einwilligung in Eingriffe" sei, die der Sportveranstalter verbieten könnte. Er gibt einen grundlegenden Ăberblick zur Gebrauchs-, Nutzungs- und Verwertungsgestattung und bezieht hierbei auch das schillernde Rechtsinstitut der Einwilligung ein. Im Anschluss spricht er sich für das Bestehen eines audiovisuellen Verwertungsrechts an Sportveranstaltungen auf Grundlage der lauterkeitsrechtlichen Generalklausel des § 3 UWG aus.