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Insbesondere unter den Aspekten der Effizienzsteigerung und der Kostenersparnis hat der Gesetzgeber mit den §§ 270 ff. InsO die besondere insolvenzrechtliche Verfahrensmodalität der Eigenverwaltung zur Verfügung gestellt. Dabei wird von der Bestellung eines Insolvenzverwalters abgesehen und dem Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen belassen. Die Studie untersucht, ob sich dieses Sonderverfahren lückenlos in den Kontext der Insolvenzordnung einfügt und die über seine Anwendung entscheidenden Gläubiger das Verfahren so akzeptieren werden, daß ihm eine gewisse praktische Relevanz beigemessen werden kann. Dies wird im Ergebnis verneint. Kernfrage der Untersuchung ist, ob die gesetzlichen Regelungen hinreichende Mechanismen zum Schutz vor Masseschmälerungen bieten.