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Klassifikationsgesellschaften sind die technischen Überwachungsorganisationen der Seeschiffahrt. In jüngerer Zeit sind sie verstärkt Ansprüchen Dritter ausgesetzt, mit denen sie keine Vertragsbeziehungen unterhalten. Diese Tendenz ist weltweit zu beobachten. Dritte versuchen sich vor allem im Anschluß an Schiffskatastrophen, aber auch im Zuge von Schiffsverkäufen, an einer Klassifikationsgesellschaft schadlos zu halten. Jürgen Basedow und Wolfgang Wurmnest untersuchen aus rechtsvergleichender Perspektive, welche Ansprüche solchen Dritten nach deutschem Recht gegen eine Klassifikationsgesellschaft zustehen und welche Bedeutung hierbei Haftungsbeschränkungen zukommt, die eine Klassifikationsgesellschaft mit ihren Vertragspartnern vereinbart. Das von ihnen vertretene Haftungsmodell steht im Einklang mit dem fein austarierten System der Haftungsverteilung und -beschränkung des internationalen Seerechts, welches maßgeblich durch völkerrechtliche Übereinkommen geprägt wird.