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Wahlsysteme, als soziale Institutionen, entstehen gängigen Theoriediskussionen zufolge als Produkt strategisch handelnder, zweckrationaler Akteure oder in historisch einmaligen Kontexten als Resultat evolutionärer Prozesse. §Die deutsche Wahlsystemreform bildet hierbei jedoch eine Ausnahme: Die Konstitution des neuen Wahlsystems ist zwar das Produkt strategisch handelnder, zweckrationaler Akteure, jedoch wurde der Prozess der Wahlsystemreform erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeleitet, das hierfür von seiner bisherigen Rechtsprechungslinie abwich. Die somit eingeleitete Reform bewegte sich innerhalb eines interdisziplinären Spannungsfeldes. Die Vielzahl der Spannungsfelder erschwerte und verzögerte den Reformprozess erheblich. §Kann das Ergebnis der Reform den Richtungswechsel des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigen oder wurde der Gesetzgeber zu einer kontraproduktiven Reform gezwungen?