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Kann eine strittige Tatfrage vor Gericht nicht aufgeklärt werden, spricht man von einem non liquet. Maximilian Seibl geht der Frage nach, wie ein bei einer Kollisionsnorm des Internationalen Privatrechts eingetretenes non liquet überwunden werden kann und welche Folgen sich hieraus für die Parteien im Verfahren ergeben. Er zeigt auf, dass die Problematik in der Struktur der Kollisionsnorm selbst begründet ist, die aus Anknüpfungsgegenstand und Anknüpfungsmoment besteht. Insbesondere das Anknüpfungsmoment unterscheidet sich durch seine funktionsbedingte tatbestandliche Offenheit erheblich von den Tatbestandsmerkmalen materiellrechtlicher Rechtsnormen. Nach einer eingehenden Analyse dieser Besonderheiten stellt der Autor ein differenziertes Lösungsmodell vor, das eine Synthese zwischen den allgemeinen Beweislastlehren sowie internationalprivat- und -verfahrensrechtlichen Erfordernissen bildet.