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Die Verbandsmacht der großen Aktiengesellschaften sowie ihre Auswirkung auf die Aktionäre, den Staat und die Gesellschaft ist trotz steigender Aktualität ein vergleichsweise wenig erschlossenes Gebiet des Korporationsrechtes. Viele Kleinaktionäre sind großen Aktiengesellschaften, die infolge ihrer Partizipation an staatlichen Entscheidungsprozessen ein in- und externes Herrschaftssystem errichtet haben, schutzlos ausgeliefert. Aus der Perspektive des Minderheitsaktionärs und unter den Gesichtspunkten des verfassungsrechtlichen Individualschutzes betrachtet, ist es dringend erforderlich, die Aktionärsklage an die veränderte Situation in derartigen Aktien-Interessenverbänden anzupassen. Inhaltlich baut die Klagekonstruktion der actio individualis auf der Idee einer Vergleichbarkeit staatlicher und verbandlicher Machtausübung auf. Dogmatisch wird der erforderliche Rechtsschutz mit Hilfe einer verfassungsrechtlichen, auf Art. 2 Abs. 1 GG gestützten, Abwehrklage der Minderheitsaktionäre gegen mitgliedschaftsbeeinträchtigende Verbandsakte der Aktiengesellschaft erreicht.