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Mit der EG-Umwelt-Audit-Verordnung (EWG Nr. 1836/93) ist auf europäischer Ebene ein neuartiges Instrument indirekter Steuerung geschaffen worden, mit dem versucht wird, umweltfreundliches Verhalten ohne Befehl und Zwang zu stimulieren. Unternehmensexternes Kontrollorgan ist der Umweltgutachter in Deutschland und der vérificateur in Frankreich. Die Verordnung überläßt die Ausgestaltung der Gutachterzulassung und -aufsicht über die zugelassenen Gutachter den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Arbeit beschäftigt sich mit der gemeinschaftsrechtlichen und national verfassungsrechtlichen Institutionalisierung des Gutachterberufes. Schwerpunkt der Arbeit ist eine vergleichende Darstellung der französischen und deutschen Zulassungs- und Aufsichtssysteme sowie die Herausarbeitung von Lösungsvorschlägen für ihre Ausgestaltung.