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Um Vertr?ge auszuhandeln, sie abzuschlie?en oder Streitfragen im Zusammenhang mit ihrem Zustandekommen und ihrer Ausf?hrung zu l?sen, bedarf es der Kommunikation. Sprache ist das Medium jeder juristischen Interaktion. Maximilian Kummer untersucht anhand des Entwurfs f?r einen europ?ischen Referenzrahmen des Privatrechts (DCFR), ob der Umstand, dass Missverst?ndnisse in grenz?berschreitenden Sachverhalten vermehrt auftreten, bei den europ?ischen Bem?hungen einer Privatrechtsvereinheitlichung ausreichend ber?cksichtigt wird. Dazu evaluiert er zun?chst den Umgang der Vorschriften des DCFR mit Sprachproblemen oder Missverst?ndnissen auf verschiedenen Ebenen des Vertragsrechts wie dem Zugang, der Auslegung oder der Anfechtung. Daran schlie?t sich eine Betrachtung solcher Vorschriften des DCFR an, welche in unterschiedlichem Ma?e direkt oder indirekt Einfluss auf die Sprachverwendung im Rechtsverkehr nehmen.