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Mit der Europäischen Insolvenzverordnung vom 29. Mai 2000 ist ein Projekt europäischer Rechtsvereinheitlichung zur Bewältigung grenzüberschreitender Insolvenzen Wirklichkeit geworden. Die Verordnung sieht unter anderem Sonderinsolvenzverfahren dort vor, wo der Schuldner eine Niederlassung betreibt. Hier wird nur das inländische Vermögen erfaßt. Ein besonderer Konkursgerichtsstand verbunden mit einer territorialen Beschränkung der Masse stellen Grundelemente des 'deutschen' Partikularkonkursbegriffs dar. Christian Dawe analysiert die vermögens- und internationalrechtlichen Grundlagen des Partikularkonkurses und ordnet ihn in die deutsche Sonderkonkursdogmatik ein. Er entwirft einen umfassenden Sonderkonkursbegriff und geht der Frage nach, ob sich das Modell eines echten Sonderkonkurses des deutschen Internationalen Insolvenzrechts auch im Anwendungsbereich der Europäischen Insolvenzverordnung aufrecht erhalten läßt.