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Tonio Walter behandelt die allgemeine Verbrechenslehre von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld. Er begreift Unrechtsbewußtsein und Steuerungsfähigkeit als Voraussetzungen des Unrechts und verweist die heute so genannten Entschuldigungsgründe in eine neue Kategorie der Opportunitätsregeln. In einem solchen postfinalistischen Verbrechenssystem gibt es dann nur zwei Arten von Irrtümern: solche, die das Unrechtsbewußtsein beseitigen, und solche über Tatbestand und Reichweite von Opportunitätsregeln. Ihnen widmet sich der Autor im zweiten Teil. Er mündet nach einer Kritik der herrschenden Irrtumsdogmatik in Vorschlägen für ein neues Gesetz, die auf das postfinalistische System abgestimmt sind, aber auch so verwendbar wären. Sie unterscheiden nicht nach dem Bezugspunkt des Irrtums - Tatbestand oder Verbot -, sondern nach dem Grad seiner Vorwerfbarkeit.