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"Sitz" von Fragestellungen zum rechtmäßigen Alternativverhalten ist in erster Linie das Zivilrecht. Dort haben sich Fälle wie die Entscheidung des deutschen BGH "Seitenabstandsfall" (BGH JZ 1958, 280) oder auch der österreichische "Glashausfall" (OGH JBl 1982, 259) ereignet. Allerdings bleibt die Rolle der öffentlichrechtlichen Verfahrensvorschriften im "Glashausfall", der deutlich eine Vernetzung mit einer Grundrechtsverletzung zeigt, wie auch anderen, ähnlich gelagerten Fällen dunkel. Bisweilen halten die Gerichte diese Vorschriften für so gravierend, dass sie schon deshalb den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens zurückweisen; andere Gerichte sehen darin nur Ordnungsverstöße, die zu keinerlei Minderung der Haftung führen. Diese Unsicherheit spiegelt nach Ansicht der Autorin Iris ?urman eine allgemeine Unsicherheit des Zivilrechts gegenüber dem Verfassungsrecht wieder, weshalb sie die lange ignorierte Bedeutung des öffentlichen Rechts für die Lösung zivilrechtlicher Probleme diskutiert, einen Vorschlag für ein viergliedriges gerichtliches Prüfschema erstellt und so einen Brückenschlag im Sinne einer Gesamtsicht von Rechtsproblemen und ihrer Lösung schafft.