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Johannes Marl untersucht Öffentlichkeit als Schlüsselbegriff des (deutschen) Urheberrechts aus verschiedenen Perspektiven. Zunächst widmet sich seine Arbeit den urheberrechtlichen Regelungszwecken. Dabei ist insbesondere die seit Mitte der 1990er Jahre entwickelte demokratietheoretische Urheberrechtsbegründung nach Netanel von Interesse. Anschließend richtet der Autor seinen Blick auf die soziologische Diskussion zur Öffentlichkeit. Auf der Grundlage eines Modells bürgerlicher Öffentlichkeit nach Habermas untersucht er, welche Struktur und welchen Funktionen Öffentlichkeit hat - und welche Änderungen das digitale Zeitalter mit sich bringt. Die materiellrechtliche urheberrechtliche Diskussion um Öffentlichkeit nimmt schließlich ihren Ausgang in der Legaldefinition nach 15 Abs. 3 UrhG. Aufbauend auf die Erkenntnisse zu Regelungszweck und Soziologie befürwortet Johannes Marl einen kommunikationsbezogenen Begriff der urheberrechtlichen Öffentlichkeit. Maßgebliches neues Kriterium ist dabei eine kommunikative Struktur, die das Potenzial zum Diskurs bietet.