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Die Europäisierung des Privatrechts wird zunehmend als eine der herausragenden Entwicklungstendenzen unserer Zeit begriffen. In prozessualer Hinsicht bedeutet dies, daß das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof auch in zivilrechtlichen Verfahren an Bedeutung gewinnt, da es insoweit das einzige zur Verfügung stehende Verfahren darstellt. Im Rahmen dieser Untersuchung werden sowohl Funktion, Wesen und Bedeutung dieses Verfahrens als auch die Absicherung der Verfahrensbeteiligten durch die ihnen zur Verfügung stehenden Verfahrensgrundrechte und die sie begleitenden Verfahrensgrundsätze einer näheren Betrachtung unterzogen. Zudem werden insbesondere die Probleme des Zusammenspiels zwischen den Regeln des deutschen Zivilprozeßrechts und den Regeln über das Vorabentscheidungsverfahren aufgezeigt und Lösungsvorschläge herausgearbeitet. Letztlich werden auch praktische Probleme, die aus der Überlastung des Europäischen Gerichtshofes resultieren, dargestellt und ein Vorschlag zur Reform des Gerichtshofes unterbreitet.